Regelsatz
Geld für die Existenzsicherung
Der Hartz IV Regelsatz dient der Sicherung des Regelbedarfs des Lebensunterhalts und umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenen Anteile sowie Bedarfe zur Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (das sog. soziokulturelle Existenzminimum).
Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt, über deren Einsatz der Hartz IV - Berechtigte eigenverantwortlich entscheidet.
Neben regelmäßig anfallenden Bedarfen u. a. für Lebensmittel sind auch unregelmäßig anfallende Bedarfe für Bekleidung aus dem Regelbedarf zu decken.
Zusätzlich zu den maßgebenden Regelbedarfen für Kinder und Jugendliche werden Bildungs- und Teilhabeleistungen - das sogenannte Bildungspaket - erbracht.
Hartz IV ist mehr als der Regelsatz
Der Hartz IV Regelsatz beschreibt also nur zu einem Teil, wie viel Geld ein Hartz-IV-Bezieher und seine Familie vom Jobcenter erhalten.
Neben dem Regelsatz stehen weitere Geldsummen:
Für besondere Lebenssituationen, die einen Mehrbedarf mit sich bringen, steht dem Anspruchinhaber zusätzliches Geld zur Verfügung.
Hinzu kommen die angemessenen Unterkunftskosten sowie Leistungen für Schule, Kindergarten und Freizeit für Kinder und Jugendliche übernommen.
Darüber hinaus kann es vom Jobcenter Leistungen in besonderen Situationen und Darlehen bei unabweisbarem Bedarf geben.
Der Regelsatz hat in ganz Deutschland die gleiche Höhe. Er wird jedes Jahr zum 1. Januar basierend auf der Entwicklung der Gehälter und Preise angepasst. Die Höhe des Regelsatzes ist unterschiedlich je nach Alter einer Person und ihrer Stellung im Haushalt.