Bewertung von ARGE, Jobcenters, Sozialamt oder Arbeitsagentur in Wolfen
Es wurden 10 Bewertungen in Wolfen abgegeben.
Die Durchschnittsnoten lauten:
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Freundlichkeit:
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3.7 |
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Kompetenz:
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4.8 |
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Bearbeitungsdauer:
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4.7 |
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Umgang mit Beschwerden:
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5.1 |
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Erreichbarkeit der Mitarbeiter:
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3.9 |
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Wartezeiten (beim Besuch des Amtes):
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4.0 |
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Großzügigkeit bei der Auslegung von Rechtsvorschriften:
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4.9 |
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Räumlichkeiten:
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3.8 |
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Durchschnittsnote:
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4.4 |
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Die Kommentare:
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Also ich muss sagen, dass ich sehr zufrieden bin.
Kann die Kritik nicht verstehen. Es ist nun mal so in Deutschland, dass man,
wenn man etwas bekommen möchte auch Unterlagen beibringen muss. Da können ja die
Mitarbeiter nichts dafür, die müssen sich auch nur an die Vorschriften halten.
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Die Freundlichkeit könnte besser sein!!!!!!!!!!!Man müßte sich auch mehr, um
behinderte bzw.Erwachsene mit kleinen Kindern kümmern.Sie sollten auf die
Bedürfnisse der Arbeitslosen besser eingehen und sie nicht im Regen stehen
lassen!!!!!!!!!
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bei telefonischem Kontaktmeist sehr nette Mitarbeiter, Anliegen wurden schnell
und unkompliziert weitergeleitet,
ABER DANN bei den entspr. MA´s in den jeweiligen Abteilungen andie man ja nur
persönlich nach Einladung gelangt: groÄŸe
Selbstüberschätzung, absolute Äœberheblichkeit und frech.
Insbesondere der Herr in Zimmer xxx der ZiegelstraÄŸe, das bestätigen
nahezu alle Kunden, die er betreuen darf. Die meisten MA´s sind von der
menschlichen Seite dort völlig fehl am Platz. Seitenwechsel wäre
angebracht! Der Kommentar wurde wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten von der Redaktion geändert!
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es würde mich freuen wenn die ARGE Bitterfeld mal in der Öffentlichkeit als die
schlechteste Deutschland, zumdst. die Sachsen-Anhalts, dargestllt würde. denn
erfahrungs-gemäß ändert sich erst dann etwas.Am besten ihr schickt dort von
Anfang an einen Rechtsanwalt in euerem Auftrag hin, alles andere kostet nur
Nerven uns führt zu nichts. Absolut überhebliche Mitarbeiter, schlechte Führung,
primitive Vorgesetzte. es gibt ganz wenige Ausnahmen und die erreichen leider
nichts! Schade , wirklich.
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Bei den Mitarbeitern der ARGE erfährt man nur wie es nicht geht.Hier wird
versucht , die in Arbeit befindlichen Mitglieder der BG auf
Vermittlungsgespräche vor zu bereiten.
Um hier seinen Rechtsanspruch geltent zu machen , muß mann bereit sein zum
letzten Mittel der Gewaltanwendung , der Klage vor dem Sozialgericht , zu
greifen.Ich habe bereits 4 Klagen in 4 Jahren , bis auf die noch offene auch
alle mit Erfolg.Also ruhig trauen und nicht auf die Arbeit der ARGE vertrauen.
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Also die Leistungsabteilung xxx ist super nett, kompetent und schnell in der
Bearbeitungszeit. Jedoch die Leute an de Info sind zu nix zu gebrauchen: von
oben herab, keine Kompetenz und Sachen werden anscheinend auch nicht immer zu
Empfängern weitergeleitet. Haben schon 2mal angeblich Nachweise nicht abgegeben,
Gott sei Dank beim 2. mal den Eingangsstempel der ARGE gehabt (Allerdings kein e
Entschuldigung bekommen). Es gibt 2 - 3 MA die sind nett und bemüht, der Rest
gehört auf die Bank Der Kommentar wurde wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten von der Redaktion geändert!
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kurz gesagt man fühlt sich wie das letzte...die angestellten der arge behandeln
einen wie als wäre man abschaum ich hoffe das sie selber irgendwann mal in ihrer
"DISKRETIONSZONE" stehen und nach ner auskunft betteln müßen
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In der ARGE BTF werden Termine vergeben und dann ist dieARGE plötzlich -
wegen angeblicher Mitarbeiterschulung oder Softwareumstellung
geschlossen.Teilweise muß man über 3 Stunden warten
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Seit Beginn ALG II war jeder Bescheid falsch und jeder Widerspruch wurde
abgelehnt .Es wurde jedes Mal die Klage beim Sozialgericht eingereicht.Mehrfache
persönliche Vorsprachen in der Widerspruchsstelle führten zu keinem Ergebnis.Die
erste Klage vor dem Sozialgericht wurde durch Untätigkeit der ARGE erst nach 12
Monaten beendet. Streitpunkt der ersten Klage so wie alle noch folgenden ist §
22 SGBII ,obwohl dieser Punkt auch in der Broschüre der ARGE zum ALGII klar
definiert wird .
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Die Bearbeitung von Widersprüchen erfolgt unqualifiziert. Langatmiges
Herunterbeten von Gesetzesvorschriften die mit dem Widerspruchsinhalt nichts zu
tun haben sowie Nichtbewertung angegriffener Bescheidinhalte sind mir
wiederfahren. Lächerlicherweise wurde die Behauptung der Unbegründetheit des
Widerspruchs sogar nach dessen teilweiser Abhilfe nach Sozialgerichtsklage noch
aufrechterhalten.
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