Bewertung von ARGE, Jobcenters, Sozialamt oder Arbeitsagentur in Ladenburg
Es wurden 6 Bewertungen in Ladenburg abgegeben.
Die Durchschnittsnoten lauten:
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Freundlichkeit:
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5.2 |
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Kompetenz:
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5.0 |
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Bearbeitungsdauer:
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6.0 |
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Umgang mit Beschwerden:
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6.0 |
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Erreichbarkeit der Mitarbeiter:
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4.3 |
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Wartezeiten (beim Besuch des Amtes):
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4.7 |
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Großzügigkeit bei der Auslegung von Rechtsvorschriften:
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6.0 |
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Räumlichkeiten:
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2.8 |
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Durchschnittsnote:
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5.0 |
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Die Kommentare:
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Auch meine Bewertung richtet sich an das Landratsamt Heidelberg.(Abt.
Wohngeld/Sozialamt)
Die Bearbeitungszeiten sind eine Zumutung, man wird behandelt wie der letzte
Dreck, da hilft selbst die beste Erziehung nichts um von diesen Mitarbeitern
etwas Respekt bzw. Verständnis entgegengebracht zu bekommen.
Anträge werden (laut Insider!!!) zu 80% generell abgelehnt, Verzögerungstaktik
wird hier GROßGESCHRIEBEN.
Ich kann jedem nur raten für sein Recht zu kämpfen und sich nicht entmutigen zu
lassen.
Die Mitarbeiter sollten sich wirklich schämen und jeden Tag dankbar dafür sein,
nicht selbst in einer Situation zu sein in der sie auf finanzielle Hilfen
angewiesen sind.
Hier besteht DRINGENDER Handlungsbedraf!
NOTE 6!
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Sog. getrennte Aufgabenwahrnehmung im Rhein-Neckar-Kreis, d.h. es sind getrennte
Anträge für die Kosten der Unterkunft und die Regelleistung notwendig. Meine
Benotung gilt für das Sozialamt des Kreises, nicht für das der Stadt.
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Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bildet mit der Agentur für Arbeit keine Arge,
sondern es besteht eine sogenannte "getrennte Aufgabenwahrnehmung" beider Ämter.
Dies hat zur Folge, daß Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zu den
Kosten der Unterkunft getrennt beantragt und bewilligt werden müssen. Das für
die Kosten der Unterkunft zuständige Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis versteht es
u.a. durch Verzögerungstaktik immer wieder aufs Neue, Leistungen vorzuenthalten.
Mündliche Absprachen/Versprechen sind in der Mehrheit wertlos. Es kann
vorkommen, von einem stellvertretenden Amtsleiter des Sozialamtes
Rhein-Neckar-Kreis am Telefon beschimpft zu werden. Im Rhein-Neckar-Kreis kann
ich nur dringend empfehlen, gerechtfertigtes Anliegen vorausgesetzt, bei Streit
und erkennbaren/vermeidbaren Verzögerungen den Weg über das Sozialgericht
(Stichwort: "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung")zu gehen. Die
Rechtsannahmestelle des zuständigen Sozialgerichts hilft bei der Formulierung
eines Antrags.
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Die Bearbeitung eines Widerspruchs kann auch mal ein Jahr brauchen.
Leistungsrückstände von mehreren Monaten sind ebenfalls nicht ungewöhnlich.
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Hallo,
die von mir abgebenen Noten gelten für das Landratsamt/Sozialamt
Rhein-Neckar-Kreis. Die Bearbeitung eines Widerspruch dauert beim Landratsamt
mindestens 3 Monate, oder auch 10 Monate wie bei mir geschehen. Eine Auszahlung
zu den Kosten der Unterkunft kann auch 3 Monate auf sich warten lassen. Es ist
hinzuzufügen, daß sich der Kreis weigert, mit der Arbeitsagentur eine Arge zu
gründen.
Der Service der Arbeitsagentur in Weinheim würde von mir mit ausreichend bis
befriedigend benotet, der des Bürgermeisteramtes in Ladenburg mit befriedigend.
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