Bewertung von ARGE, Jobcenters, Sozialamt oder Arbeitsagentur in Heuersdorf

Es wurden 1 Bewertungen in Heuersdorf abgegeben.
Die Durchschnittsnoten lauten:
   Freundlichkeit: 1.0
   Kompetenz: 1.0
   Bearbeitungsdauer: 1.0
   Umgang mit Beschwerden: 1.0
   Erreichbarkeit der Mitarbeiter: 1.0
   Wartezeiten (beim Besuch des Amtes): 1.0
   Großzügigkeit bei der Auslegung von Rechtsvorschriften: 2.0
   Räumlichkeiten: 3.0
   Durchschnittsnote: 1.4

Die Kommentare:
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ist gut...danke. was wo ist Die FDP plant, künftige Erhöhungen des Kindergeldes
nur noch in Form von Gutscheinen an die Eltern auszuzahlen. Der zusätzliche
Geldbetrag solle in Form von Bildungsgutscheinen an die Eltern gelangen. Die
Gutscheine könnten in Kindergärten, Kitas, Musikschulen, Sportvereinen oder bei
sonstigen Bildungsträgern eingelöst werden. Die frühkindliche Bildung soll
gesteigert werden. Hintergrund ist offensichtlich die Befürchtung, das Geld
würde oftmals den Kindern nicht unmittelbar zugute kommen, wenn es einfach den
Eltern auf ihr Konto überwiesen wird.

Aktuell: Zum 1. Januar 2010 ist das Kindergeld um 20 Euro je Kind angehoben
worden. Es beträgt nun für das erste und zweite Kind 184 Euro, 190 Euro für das
dritte und 215 für das vierte und jedes weitere Kind. Bis zum Jahr 2013 soll
das Kindergeld noch einmal erhöht werden, so sieht es der Koalitionsvertrag vor.
Diese Erhöhung hat die FDP im Visier. Der Zusatzbetrag soll in Form eines
Gutscheins ausgezahlt werden. Die FDP stützt dies auch auf den Elternwillen.
Zwei Drittel von befragten Eltern plädierten für bessere Bildungschancen für
Kinder im Vorschulalter und würden dies einer Erhöhung des Kindergeldes
vorziehen.

Ähnlich wie beim Kindergeld sieht es die FDP auch beim Betreuungsgeld, das ab
2010 gezahlt werden soll. Nach Vorstellung der Partei soll es zumindest
teilweise als Gutschein ausgezahlt werden. Das Betreuungsgeld soll Eltern
finanziell unterstützen, die ihre Kinder zu Hause erziehen und nicht in Kitas
oder Frühkindergärten schicken. Die CDU hingegen, besonders die CSU plädiert
für ein Betreuungsgeld in bar. Nur in Ausnahmefällen soll es Gutscheine geben.

Die Frage die sichh angesichts der Gutschein-Variante stellt: Wie weit darf die
Politik die Eltern in ihrer Kindererziehung bevormunden?