Bewertung von ARGE, Jobcenters, Sozialamt oder Arbeitsagentur in Ensdorf

Es wurden 2 Bewertungen in Ensdorf abgegeben.
Die Durchschnittsnoten lauten:
   Freundlichkeit: 4.5
   Kompetenz: 5.0
   Bearbeitungsdauer: 5.5
   Umgang mit Beschwerden: 6.0
   Erreichbarkeit der Mitarbeiter: 5.0
   Wartezeiten (beim Besuch des Amtes): 5.0
   Großzügigkeit bei der Auslegung von Rechtsvorschriften: 6.0
   Räumlichkeiten: 3.0
   Durchschnittsnote: 5.0

Die Kommentare:
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Die meisten Mitarbeiter, vor allem der Leistungsabteilung, sind sehr
unfreundlich. Aus dem Internet gedownladete Anträge werden nicht angenommen, die
gleichen wieder zum Ausfüllen vom SB ausgehändigt.

Leistungen werden einfach eingestellt, so daß man als HE dann ab dem 01. des
lfd. Monates dort hin muß (weil man SB nicht erreicht) um eine Erklärung zu
bekommen. Meistens kommt man dann noch nicht mal bis zu seinem SB vor, sondern
wird unten direkt abgefertigt oder vertröstet das die Gelder raus wären, was
sich später aber als Falschaussage herausstellt. Aber die Folgenkosten dafür
werden nicht übernommen (Rückbuchungen von Lastschriften für die fix Kosten die
man nun mal jeden Monat am ersten hat. Besonders AE und Familien mit Kindern
werden einfach dann im Regen stehen gelassen.

Wohnungen werden erst bewilligt, dann nach einem Jahr, wenn die 1.
Nachzahlungsanträge eingereicht werden, als zu teuer deklariert und man soll
sich doch bitte innerhalb von 6 Monaten eine andere suchen die KdU-angemessen
ist. Nur die gibt es heutzutage kaum noch und wenn sind es die allerletzten
Bruchbuden, wo dann wieder eine hohe Jahresendabrechnung einem ins Haus steht.

Alleinerziehende werden auf 3 ZKB-Whg. verwiesen auch wenn man nachweislich
begründen kann wieso die Kinder jeder ein eigenes Zimmer benötigen und man daher
eine 4-ZKB-Whg. bräuchte (Unterstützung vom JA, ADHS-Kinderpsychiater,
Gesundheitsamt usw.). Wird trotzdem abgelehnt, Vater/Mutter sollte dann doch
bitteschön auf dem Sofa schlafen.

Fahrkostenanträge für Schülerfahrtkosten werden abgelehnt und ans Landratsamt
verwiesen, obwohl die genaustens wissen das man auch dort erst einmal jeden
Monat diese Kosten vorlegen muß und erst am schuljahres bzw. schulhalbjahresende
eine Erstattung derer bekommen kann.

Noch nicht mal im Notfall, wenn man die Grundschüler (für die keine
Fahrtkostenerstattung vorgesehen ist beim Landratsamt, die aber nach einem Umzug
die alte Schule zu Ende besuchen bis zu den Sommerferien, da ein Wechsel kurz
vor Schuljahresende nicht sinnvoll ist, evtl. weil Kind eh neu eingeschult wird
im kommenden Schuljahr oder gerade das letzte Grundschuljahr besucht)tagtäglich
mit dem Auto fährt (was günstiger als zwei Schülerwochenkarten und eine
Erwachsenenwochenkarte wäre, da man einen 1. Klässler nicht mit einem 4.
Klässler alleine diese Strecke fahren lassen kann - Aufsichtspflicht kann man
einem neunjährigen für einen sechsjährigen wohl kaum übertragen), dieses dann
aber kaputt geht und man bei der ARGE nachfragt ob man für die Zeit der
Reparatur wenigstens die Fahrtkosten für die Schülerwochenkarten übernommen
bekommen könnte (für zwei Wochen wäre dies gewesen). Was diese natürlich
ablehnen, ebenso wie ein Darlehn für die notwendige Autoreparatur.
Wobei das Auto auch für Fahrten zu den notwendigen und mehrmals wöchentlichen
Therapien genutzt wurden, die dadurch sehr in Frage gestellt waren.
Interessierte diese aber überhaupt nicht. Wäre mein Problem.

Medikamentenübernahmen werden abgelehnt und der HE auf andere, für ihn aber
nicht geeignete Medikamente verwiesen. Es wird sich über ärzliche Verordnungen
einfach hinweg gesetzt ohne eine fachliche Kenntnis von dieser Krankheit zu
haben. Ein Arzt verordnet nicht ohne Grund gerade dieses oder jenes Medikament
(oftmals werden Medikamente für bestimmte Erkrankungen von der KK für Erwachsene
überhaupt nicht übernommen oder es fehlt ein Rabattvertrag mit der
entsprechenden Herstellerfirma). Aber darüber wird sich einfach hinweg gesetzt.

Vieles muß man erst unter zur Hilfenahme eines Anwaltes und des Sozialgerichtes
einfordern und einklagen.

Vermieter sollen genötigt werden andere Abrechnungsmoduse als im Mietvertrag
vereinbahrt an zu wenden, obwohl dies aus technischen und mietrechtlichen
Gründen schon nicht möglich ist.

Die Bearbeitungszeit für eingereichte Anträge ist viel zu lang und zieht dadurch
oftmals eine Schuldenspirale für den HE nach sich. Warte immer noch auf einen
Bescheid über einen Ende April eingereichten Antrag zur Übernahme von
Behandlungskosten (20 % Eigenanteil daran) für mein Kind. Diese 20 % werden nach
Behandlungsende ja zurück erstattet und daher habe ich auch ausdrücklich
zugestimmt diese Rückforderung an die hiesige ARGE abzutreten. Bis dato keine
Reaktion von denen. Und die Forderungen erhöhen sich halt dann pro Quartal, bzw.
der Arzt wird dann wohl im Juli die Behandlung vorübergehend bis zur Zahlung der
offenen Forderungen wohl beim Kind einstellen.

Pünktlich zum Ferienbeginn werden gerade Alleinerziehende HE zu Maßnahmen,
Schulungen, 1-Euro-Jobs und ähnlichen gebeten. Wo die Kinder dann bleiben sollen
interessiert die nicht die Bohne, da wird auf das JA verwiesen (Tagesmutter,
Ferienbetreuungsmaßnahmen etc.). Nur das da die meisten Ferienbetreuungen schon
komplett belegt sind und Tagesmütter oftmals nicht so kurzfristig bereit sind
Kinder (besonders mit Problemen wie ADHS und psychische Störungen) bei sich
aufzunehmen. Aber dies interessiert die ARGE generell dann nicht, ist dann das
Problem des HE und es werden dann Sanktionen angedroht.

Nur so ein paar Dinge die in Saarlouis oftmals geschehen.






Unfreundliche Mitarbeiter Keinerlei Kullanz bei Antragsabgabe zb
Mobilitätsbeihilfe falsches Formular erhalten deshalb 4 tage zu spät beantragt
keine Zuschüsse eine absolute frechheit. Es war kein entgegenkommen möglich ich
war über einen monat ohne geld bin 140 km pro tag auf die arbeit gefahren das
alles interessiert nicht. super TOLL! Keine Wohngeld weil Wohnung zu groß soll
umziehen dann gäbe es geld usw..... Will nie wieder arbeitslos werden ist in
unserem Staat auch besser so!!!!