Bewertung von ARGE, Jobcenters, Sozialamt oder Arbeitsagentur in Ebersdorf
Es wurden 2 Bewertungen in Ebersdorf abgegeben.
Die Durchschnittsnoten lauten:
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Freundlichkeit:
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4.5 |
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Kompetenz:
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4.0 |
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Bearbeitungsdauer:
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6.0 |
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Umgang mit Beschwerden:
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4.5 |
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Erreichbarkeit der Mitarbeiter:
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4.0 |
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Wartezeiten (beim Besuch des Amtes):
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4.5 |
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Großzügigkeit bei der Auslegung von Rechtsvorschriften:
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4.5 |
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Räumlichkeiten:
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5.0 |
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Durchschnittsnote:
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4.6 |
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Die Kommentare:
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Die Jobberater sind sehr freundlich und helfen einen. Aber die Antragsbearbeiter
sind das krasse Gegenteil! Hier wurde mir mein Arbeitslosengeld 2 gesperrt, weil
ich im Alter von 29 Jahren im Elternhaus gewohnt habe. Die haben den Lohn meiner
Eltern angerechnet bzw. die letzten 3 Gehaltsabrechnungen eingefordert. Dadurch
kam ein Bescheid: Das durch das Wohnen im Elternhaus Warmwasser, Nahrung + Strom
gesichert sei und ich hiermit keinen Anspruch auf Leistung habe!
Bevor ich zu meinen Eltern zog, hatte ich eine eigene Wohnung in einer anderen
Stadt. Diese musste ich aber aus gegebenen Anlass kündigen. Da die meisten
Vermieter nicht an Harz4-bezieher vermieten wollen bzw. wegen den Ruf dass
solche arbeitsfaul und assozial sind, blieb mir nix anderes übrig als wieder zu
meinen Eltern auf Ebersdorf bei Coburg zurück zuziehen.
Dadurch, dass ich Handy + Auto + Internetanschluss besitze und keine Leistung
von der ARGE Stadt Coburg einging musste ich mein Konto über 300 Euro
überziehen. Immerhin waren das Daueraufträge die vom Konto abgebucht wurden,
auch wenn kein Geld einging.
Meine Eltern konnten mich leider finanziel nicht so gut unterstützen.
Deshalb war ich gezwungen bald wieder dort auszuziehen, nur um mein Harz4 wieder
zubekommen. Ich habe dann in Sonneberg Thüringen eine Wohnung gefunden, da in
den Ostbundesländern die Vermieter gerne an Arbeitslosengeld2-empfänger
vermieten. Immerhin kriegen sie die Miete direkt vom Amt überwiesen und sind
damit auf der sicheren Seite...
Aber die West-vermieter sind da halt nicht so hilfreich und wollen nur Leute mit
Arbeitsvertrag.
Soviel wie ich weiß, darf man nur bei Leuten bis 25 Jahren den Lohn der Eltern
als Bedarfsgemeinschaft anrechnen. Aber nicht bei einer fast 30jährigen.
Ich habe damals mehrere Widersprüche eingelegt, welche die ARGE Stadt Coburg
abgewiesen hat.
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Keine ahnung was die so treiben mir wird geld abgezogen was ich noch garnicht
bekomme und das ist noch das harmlose ich bekomme immernoch geld vom jobcenter
von 8,2008
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